Unterposition 620312aus synthetischen Chemiefasern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 620312 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6203 („Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Vietnam | 1,5% | |
| Costa Rica | 0% | |
| U071Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut: "Ursprungserzeugnis nach Anlage 2A des Anhangs II (Über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen)" ("Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II (Concerning the Definition of the Concept of "Originating Products" and Methods of Administrative Co-operation)" (ABl. L 346/2012, 15.12.2012) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 620312 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 620312
620312 bezeichnet „aus synthetischen Chemiefasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 6203 („Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen), Singapur und Vietnam hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Costa Rica hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 097034. Rechtsgrundlage: Regulation 0978/12, Decision 1875/19, Decision 0753/20 u. a.
Für Waren mit Ursprung GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen), Singapur, Vietnam und Costa Rica sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 620312 Nachweise wie Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut: "Ursprungserzeugnis nach Anlage 2A des Anhangs II (Über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen)" ("Product originating in accordance with Appendix 2A of Annex II (Concerning the Definition of the Concept of "Originating Products" and Methods of Administrative Co-operation)" (ABl. L 346/2012, 15.12.2012) erforderlich sein.
Für 620312 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
620312 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6203 („Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 620312 erfasst speziell „aus synthetischen Chemiefasern“.
Die Einreihung 620312 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.