Unterposition 620930aus synthetischen Chemiefasern
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 620930 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6209 („Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 620930 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6209300010 | Handschuhe |
| 6209300020 | Strümpfe, Socken und Söckchen |
| 6209300090 | andere |
Häufige Fragen zu 620930
620930 bezeichnet „aus synthetischen Chemiefasern“, eine Einreihung innerhalb der Position 6209 („Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder“) im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
620930 umfasst 3 Untercodes, darunter „Handschuhe“, „Strümpfe, Socken und Söckchen“ und „andere“.
Die Einreihung 620930 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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