Position 6302Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 6302
Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche

Die Zolltarifnummer 6302 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 63 („Andere Konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6302 insgesamt 15 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,9 % und 12 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
630210Bettwäsche aus Gewirken oder Gestricken
630221aus Baumwolle
630222aus Chemiefasern
630229aus anderen Spinnstoffen
630231aus Baumwolle
630232aus Chemiefasern
630239aus anderen Spinnstoffen
630240Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken
630251aus Baumwolle
630253aus Chemiefasern
630259aus anderen Spinnstoffen
630260Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche, aus Frottierware aus Baumwolle
630291aus Baumwolle
630293aus Chemiefasern
630299aus anderen Spinnstoffen

Häufige Fragen zu 6302

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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