Position 6306Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6306 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 63 („Andere Konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6306 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6306
6306 bezeichnet „Planen und Markisen; Zelte (einschließlich Faltpavillons und ähnliche Waren); Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter oder für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
6306 umfasst 7 Untercodes, darunter „aus synthetischen Chemiefasern“, „aus anderen Spinnstoffen“ und „aus synthetischen Chemiefasern“ u. a.
Die Einreihung 6306 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.