Position 6310Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6310 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 63 („Andere Konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“). Als Position bündelt 6310 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6310
6310 bezeichnet „Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren“ im Abschnitt XI („Spinnstoffe und Waren daraus“).
6310 umfasst 2 Untercodes, darunter „sortiert“ und „andere“.
Die Einreihung 6310 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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