Position 6401Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6401 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 64 („Schuhe, Gamaschen und Ähnliche Waren; Teile Davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als Position bündelt 6401 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Ähnliche Positionen zu 6401
6401 steht in Kapitel 64 „Schuhe, Gamaschen und Ähnliche Waren; Teile Davon“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6402 | Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff |
| 6403 | Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder |
| 6404 | Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen |
| 6405 | Andere Schuhe |
| 6406 | Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon |
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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