KN-Code 64029950Pantoffeln und andere Hausschuhe
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 64029950 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6402 („Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 16,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Japan | 4,6% |
| Singapur | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 64029950 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 64029950
64029950 bezeichnet „Pantoffeln und andere Hausschuhe“, eine Einreihung innerhalb der Position 6402 („Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Japan und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0838/06, Decision 1907/18 und Decision 1875/19.
Für Waren mit Ursprung Japan und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 64029950 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
64029950 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 640299 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 64029950 erfasst speziell „Pantoffeln und andere Hausschuhe“.
Die Einreihung 64029950 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.