KN-Code 64029993Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
Gültig seit 01.01.1990
Die Zolltarifnummer 64029993 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6402 („Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 16,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Japan | 4,6% |
| Singapur | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 64029993 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 64029993
64029993 bezeichnet „Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind“, eine Einreihung innerhalb der Position 6402 („Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Japan und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0838/06, Regulation 2658/87, Decision 1907/18 u. a.
Für Waren mit Ursprung Japan und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 64029993 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 64029993 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
64029993 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 640299 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 64029993 erfasst speziell „Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind“.
Die Einreihung 64029993 ist im TARIC seit dem 01.01.1990 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.