KN-Code 64039193Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
Gültig seit 01.01.1990
Die Zolltarifnummer 64039193 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6403 („Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 4,5% |
| Ukraine | 0% |
| Vietnam | 0% |
Einfuhrkontrollen
Import control on cat and dog fur
Herkunft: ERGA OMNES
Das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft ist verboten (siehe Artikel 3, Verordnung (EG) Nr. 1523/2007).
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control on cat and dog fur | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 64039193
64039193 bezeichnet „Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind“, eine Einreihung innerhalb der Position 6403 („Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Ukraine und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94, Regulation 0978/12, Decision 0295/14 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Ukraine und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 64039193 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 64039193 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
64039193 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 640391 („den Knöchel bedeckend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 64039193 erfasst speziell „Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind“.
Die Einreihung 64039193 ist im TARIC seit dem 01.01.1990 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.