KN-Code 64039933Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
Gültig seit 01.01.1990
Die Zolltarifnummer 64039933 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6403 („Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 4,5% |
| Ukraine | 0% |
| Vietnam | 1% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 64039933 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche KN-Codes zu 64039933
64039933 steht in Unterposition 640399 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 10 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 64039905 | mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle |
| 64039911 | mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm |
| 64039931 | weniger als 24 cm |
| 64039936 | für Männer |
| 64039938 | für Frauen |
| 64039950 | Pantoffeln und andere Hausschuhe |
| 64039991 | weniger als 24 cm |
| 64039993 | Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind |
| 64039996 | für Männer |
| 64039998 | für Frauen |
Häufige Fragen zu 64039933
64039933 bezeichnet „Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind“, eine Einreihung innerhalb der Position 6403 („Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder“) im Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Ukraine und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94, Regulation 2658/87, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Ukraine und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 64039933 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 64039933 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
64039933 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 640399 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 64039933 erfasst speziell „Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind“.
Die Einreihung 64039933 ist im TARIC seit dem 01.01.1990 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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