KN-Code 64069030Zusammensetzungen aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen (ausgenommen Laufsohlen) verbunden sind

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 64069030 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 6406 („Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Als KN-Code bündelt 64069030 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Zolltarifnummern

CodeBeschreibung
6406903010handgearbeitet
6406903090andere

Ähnliche KN-Codes zu 64069030

64069030 steht in Unterposition 640690 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
64069050Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
64069060Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
64069090andere

Häufige Fragen zu 64069030

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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