Unterposition 650691aus Kautschuk oder Kunststoff

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 650691 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6506 („Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XII („Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme; künstliche Blumen“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

2,7%

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Vietnam0%

Ähnliche Unterpositionen zu 650691

650691 steht in Position 6506 „Andere Hüte und Kopfbedeckungen, auch ausgestattet“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
650610Sicherheitskopfbedeckungen
650699aus anderen Stoffen

Häufige Fragen zu 650691

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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