Position 6805Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6805 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 68 („Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder Ähnlichen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 6805 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6805
6805 bezeichnet „Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
6805 umfasst 3 Untercodes, darunter „nur auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen“, „nur auf einer Unterlage aus Papier oder Pappe“ und „auf einer Unterlage aus anderen Stoffen“.
Die Einreihung 6805 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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