Position 6805Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 6805
Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt

Die Zolltarifnummer 6805 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 68 („Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder Ähnlichen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 6805 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
680510nur auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen
680520nur auf einer Unterlage aus Papier oder Pappe
680530auf einer Unterlage aus anderen Stoffen

Häufige Fragen zu 6805

Disclaimer

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