Unterposition 680620geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse, auch miteinander gemischt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 680620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6806 („Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 680620 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 680620
680620 bezeichnet „geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse, auch miteinander gemischt“, eine Einreihung innerhalb der Position 6806 („Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
680620 umfasst 2 Untercodes, darunter „geblähter Ton“ und „andere“.
Die Einreihung 680620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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