Unterposition 680790andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 680790 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6807 („Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 680790 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 680790 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 680790
680790 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6807 („Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Für 680790 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
680790 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6807 („Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 680790 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 680790 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.