Unterposition 681019andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 681019 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6810 („Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 681019 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 681019
681019 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6810 („Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Für 681019 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
681019 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6810 („Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 681019 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 681019 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.