Unterposition 681099andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 681099 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6810 („Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Abweichend von dem Verbot nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1509 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Einfuhr, den Erwerb oder die Weitergabe genehmigen, sofern der betroffene Mitgliedstaat im Einzelfall vorab die Genehmigung des Sanktionsausschusses erhalten hat.
Wenn auf die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten hingewiesen wird, ist eine Ausfuhr-/Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Waren aus dem Anhang X der Verordnung (EU) 2017/1509 (Statuen)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 681099
681099 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6810 („Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Für 681099 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 681099 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
681099 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6810 („Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 681099 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 681099 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.