Unterposition 681410Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 681410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6814 („Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 681410 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6814100010 | Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15|mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärkt |
| 6814100090 | andere |
Häufige Fragen zu 681410
681410 bezeichnet „Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen“, eine Einreihung innerhalb der Position 6814 („Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
681410 umfasst 2 Untercodes, darunter „Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärkt“ und „andere“.
Die Einreihung 681410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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