Position 6903Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und Schieber), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6903 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 69 („Keramische Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 6903 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6903
6903 bezeichnet „Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und Schieber), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
6903 umfasst 3 Untercodes, darunter „mit einem Gehalt an freiem Kohlenstoff von mehr als 50 GHT“, „mit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3) oder einer Mischung oder Verbindung von Tonerde und Kieselsäure (SiO@2) von mehr als 50 GHT“ und „andere“.
Die Einreihung 6903 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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