Unterposition 690410Mauerziegel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 690410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 6904 („Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 690410 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Häufige Fragen zu 690410
690410 bezeichnet „Mauerziegel“, eine Einreihung innerhalb der Position 6904 („Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Für 690410 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
690410 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 6904 („Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 690410 erfasst speziell „Mauerziegel“.
Die Einreihung 690410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.