Zolltarifnummer 6909190060Träger von Katalysatoren, bestehend aus poröser Keramik aus einer Mischung von Siliciumcarbid und Silicium mit einer Mohschen Härte von weniger als 9, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mit einem oder mehreren geschlossenen Kanälen pro cm$2 des Querschnitts am Endstück
Gültig seit 01.07.2005
Die Zolltarifnummer 6909190060 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6909 („Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6909190060 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 6909190060
6909190060 steht in Unterposition 690919 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6909190020 | Rollen oder Kugeln aus Siliciumnitrid (Si3N4) |
| 6909190025 | Keramisches Stützmittel, Aluminiumoxid, Siliziumoxid und Eisenoxid enthaltend |
| 6909190030 | Träger für Katalysatoren, aus porösen Cordierit- oder Mullit-keramischen Stoffen, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 l, die mindestens einen durchgehenden oder einseitig verschlossenen Kanal je Quadratzentimeter im Querschnitt aufweisen |
| 6909190040 | Absorptions- oder Adsorptionskartuschen, aus Keramik-Kohlenstoff, der in Kraftstoffsystemen von Kraftfahrzeugen verwendeten Art, mit folgenden Eigenschaften: -stranggepresst gebrannte, keramisch gebundene, vielzellige zylindrische Struktur, -5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT Aktivkohle, -30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT an keramischem Bindemittel, -Durchmesser von 29 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 mm, -Länge von nicht mehr als 150 mm, -gebrannt bei einer Temperatur von 800 °C oder mehr |
| 6909190050 | keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und - Dialuminiumtrioxid von 60GHT oder mehr |
| 6909190070 | Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mindestens einem (durchgehenden oder einseitig verschlossenem) Kanal je cm$2 des Querschnitts |
| 6909190090 | andere |
Häufige Fragen zu 6909190060
6909190060 bezeichnet „Träger von Katalysatoren, bestehend aus poröser Keramik aus einer Mischung von Siliciumcarbid und Silicium mit einer Mohschen Härte von weniger als 9, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mit einem oder mehreren geschlossenen Kanälen pro cm$2 des Querschnitts am Endstück“, eine Einreihung innerhalb der Position 6909 („Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 6909190060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6909190060 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 690919 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6909190060 erfasst speziell „Träger von Katalysatoren, bestehend aus poröser Keramik aus einer Mischung von Siliciumcarbid und Silicium mit einer Mohschen Härte von weniger als 9, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mit einem oder mehreren geschlossenen Kanälen pro cm$2 des Querschnitts am Endstück“.
Die Einreihung 6909190060 ist im TARIC seit dem 01.07.2005 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.