Position 6911Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6911 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 69 („Keramische Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 6911 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6911
6911 bezeichnet „Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Porzellan“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
6911 umfasst 2 Untercodes, darunter „Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch“ und „andere“.
Die Einreihung 6911 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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