Position 6912Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 6912 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 69 („Keramische Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 6912 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,5 % und 9 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 6912
6912 bezeichnet „Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
6912 umfasst 8 Untercodes, darunter „aus gewöhnlichem Ton“, „aus Steinzeug“ und „aus Steingut oder feinen Erden“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,5 % und 9 %.
Die Einreihung 6912 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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