Zolltarifnummer 6914900010aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet
Gültig seit 01.01.2011
Die Zolltarifnummer 6914900010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6914 („Andere keramische Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6914900010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 6914900010
6914900010 bezeichnet „aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet“, eine Einreihung innerhalb der Position 6914 („Andere keramische Waren“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090104. Rechtsgrundlage: Regulation 0032/00.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 6914900010 Nachweise wie Echtheitszeugnis HANDI erforderlich sein.
Für 6914900010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6914900010 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 691490 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6914900010 erfasst speziell „aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet“.
Die Einreihung 6914900010 ist im TARIC seit dem 01.01.2011 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.