Zolltarifnummer 6914900090andere
Gültig seit 01.01.2011
Die Zolltarifnummer 6914900090 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 6914 („Andere keramische Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 6914900090 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 6914900090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 6914900090
6914900090 steht in Unterposition 691490 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 6914900010 | aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet |
| 6914900020 | keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an: - Dibortrioxid von 2GHT oder mehr, - Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und - Dialuminiumtrioxid von 60GHT oder mehr |
| 6914900030 | Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 µm |
Häufige Fragen zu 6914900090
6914900090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 6914 („Andere keramische Waren“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Für 6914900090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
6914900090 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 691490 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 6914900090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 6914900090 ist im TARIC seit dem 01.01.2011 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.