Unterposition 700420in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 700420 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7004 („Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 700420 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 4,4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 700420
700420 bezeichnet „in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht“, eine Einreihung innerhalb der Position 7004 („Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
700420 umfasst 3 Untercodes, darunter „optisches Glas“, „mit nicht reflektierender Schicht“ und „anderes“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 4,4 %.
Die Einreihung 700420 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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