Unterposition 700490anderes
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 700490 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7004 („Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 700490 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 4,4 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 700490
700490 bezeichnet „anderes“, eine Einreihung innerhalb der Position 7004 („Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
700490 umfasst 2 Untercodes, darunter „optisches Glas“ und „anderes“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 4,4 %.
Die Einreihung 700490 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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