Unterposition 700530mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 700530 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7005 („Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 700530
700530 bezeichnet „mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt“, eine Einreihung innerhalb der Position 7005 („Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98.
Für 700530 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 700530 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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