Position 7006Glas der Position|7003, 7004|oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 7006
Glas der Position|7003, 7004|oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen

Die Zolltarifnummer 7006 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 70 („Glas und Glaswaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 7006 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
70060010optisches Glas
70060090anderes

Häufige Fragen zu 7006

Disclaimer

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