Position 7007Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7007 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 70 („Glas und Glaswaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 7007 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 3 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 700711 | in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art |
| 700719 | anderes |
| 700721 | in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art |
| 700729 | anderes |
Häufige Fragen zu 7007
7007 bezeichnet „Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
7007 umfasst 4 Untercodes, darunter „in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art“, „anderes“ und „in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 3 %.
Die Einreihung 7007 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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