Zolltarifnummer 7009100090andere
Gültig seit 01.07.2013
Die Zolltarifnummer 7009100090 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7009 („Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7009100090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 7009100090
7009100090 steht in Unterposition 700910 „Rückspiegel für Fahrzeuge“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7009100030 | Schichtglas, durch Verstellen des Lichteinfallswinkels mechanisch abblendbar, - auch mit einer Chromschicht, - mit einem bruchfesten Klebestreifen oder Heißkleber und - mit einer abziehbaren Schutzfolie auf der Vorderseite und Schutzpapier auf der Rückseite, von der für Innenrückspiegel für Fahrzeuge verwendeten Art |
| 7009100050 | Unfertiger elektrochromer selbstabblendender Glasspiegel für Kfz-Rückspiegel - auch mit Kunststoffrückplatte, - auch mit Heizelement, - auch mit Blind-Spot-Module (BSM)-Display |
| 7009100060 | Elektrochromer selbstabblendender Innenrückspiegel: -mit einer Spiegelhalterung -in einem Kunststoffgehäuse -mit einem integrierten Schaltkreis -auch mit einem Fernlichtassistenten, -auch mit einem digitalen Kompass, -auch mit einem Garagentoröffner, -auch mit einem integrierten Mautmodul, -auch mit einer Kamera für die Fahrer- und/oder Fahrgastraumüberwachung, -auch mit einem Infrarotfilter, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 |
Häufige Fragen zu 7009100090
7009100090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 7009 („Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 7009100090 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 7009100090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7009100090 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 700910 („Rückspiegel für Fahrzeuge“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7009100090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 7009100090 ist im TARIC seit dem 01.07.2013 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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