Position 7011Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen und Lichtquellen, Kathodenstrahlröhren oder dergleichen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7011 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 70 („Glas und Glaswaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 7011 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7011
7011 bezeichnet „Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen und Lichtquellen, Kathodenstrahlröhren oder dergleichen“ im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
7011 umfasst 3 Untercodes, darunter „für elektrische Beleuchtung“, „für Kathodenstrahlröhren“ und „andere“.
Die Einreihung 7011 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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