Position 7011Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen und Lichtquellen, Kathodenstrahlröhren oder dergleichen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 7011
Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen und Lichtquellen, Kathodenstrahlröhren oder dergleichen

Die Zolltarifnummer 7011 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 70 („Glas und Glaswaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Position bündelt 7011 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
701110für elektrische Beleuchtung
701120für Kathodenstrahlröhren
701190andere

Häufige Fragen zu 7011

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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