KN-Code 70189010Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 70189010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 7018 („Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 0% |
| Singapur | 0% |
| Vietnam | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 70189010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 70189010
70189010 bezeichnet „Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren“, eine Einreihung innerhalb der Position 7018 („Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Singapur und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 0978/12, Decision 1875/19 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Singapur und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.
Für 70189010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
70189010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 701890 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 70189010 erfasst speziell „Glasaugen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren“.
Die Einreihung 70189010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.