Unterposition 701915chemisch gebundene Matten
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 701915 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“). Als Unterposition bündelt 701915 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 7019150010 | mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme, für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 7019150090 | andere |
Häufige Fragen zu 701915
701915 bezeichnet „chemisch gebundene Matten“, eine Einreihung innerhalb der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
701915 umfasst 2 Untercodes, darunter „mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme, für bestimmte Luftfahrzeuge“ und „andere“.
Die Einreihung 701915 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
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