Zolltarifnummer 7019630030Gewebe aus E-Glasfilamenten, - mit einem Gewicht von 20 g/ m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/ m², - oberflächenbehandelt mit einem Organosilan-Haftvermittler, - in Rollen, - mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT und - mit nicht mehr als 3 hollow fibres auf 100 000 Fäden, zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 7019630030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit)
Herkunft: ERGA OMNES
Eine Anmeldung unter diesem Warencode ist nur zulässig, wenn die Schwellenwerte (Nettogewicht/zusätzliche Maßeinheit) eingehalten werden. Falls dies nicht der Fall ist, sind die entsprechenden Zahlen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Andernfalls sollte ein anderer Warencode angemeldet werden.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Declaration of subheading submitted to legal restrictions (net weight/supplementary unit) | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 7019630030
7019630030 bezeichnet „Gewebe aus E-Glasfilamenten, - mit einem Gewicht von 20 g/ m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/ m², - oberflächenbehandelt mit einem Organosilan-Haftvermittler, - in Rollen, - mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT und - mit nicht mehr als 3 hollow fibres auf 100 000 Fäden, zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten“, eine Einreihung innerhalb der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2278/21.
Für 7019630030 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 7019630030 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 7019630030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7019630030 ist einer von 11 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 701963 („geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, nicht bestrichen oder laminiert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 7019630030 erfasst speziell „Gewebe aus E-Glasfilamenten, - mit einem Gewicht von 20 g/ m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/ m², - oberflächenbehandelt mit einem Organosilan-Haftvermittler, - in Rollen, - mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT und - mit nicht mehr als 3 hollow fibres auf 100 000 Fäden, zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten“.
Die Einreihung 7019630030 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.