Zolltarifnummer 7019900060Vakuumisolierplatte, bestehend aus einem gasdichten Gehäuse mit Aluminiumfolie, das einen starren, luftfreien Kern umgibt, mit - einer Füllung aus Glasfasern, - einer Dicke von 5,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,4mm, - einer Länge von 195mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 835mm, - einer Breite von 155mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545mm, - einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5 mW/mK, - einem Innendruck von weniger als 1,0 Pa, - einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von -50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 7019900060 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7019900060 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7019900060
7019900060 bezeichnet „Vakuumisolierplatte, bestehend aus einem gasdichten Gehäuse mit Aluminiumfolie, das einen starren, luftfreien Kern umgibt, mit - einer Füllung aus Glasfasern, - einer Dicke von 5,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,4mm, - einer Länge von 195mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 835mm, - einer Breite von 155mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545mm, - einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5 mW/mK, - einem Innendruck von weniger als 1,0 Pa, - einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von -50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C“, eine Einreihung innerhalb der Position 7019 („Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)“) im Abschnitt XIII („Waren aus Steinen, Gips, Zement; Keramik; Glas und Glaswaren“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 7019900060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7019900060 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 701990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7019900060 erfasst speziell „Vakuumisolierplatte, bestehend aus einem gasdichten Gehäuse mit Aluminiumfolie, das einen starren, luftfreien Kern umgibt, mit - einer Füllung aus Glasfasern, - einer Dicke von 5,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,4mm, - einer Länge von 195mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 835mm, - einer Breite von 155mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 545mm, - einer Wärmeleitfähigkeit kleiner oder gleich 2,5 mW/mK, - einem Innendruck von weniger als 1,0 Pa, - einer Umgebungstemperatur während des Betriebs von -50 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C“.
Die Einreihung 7019900060 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.