Position 7101Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7101 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 71 („Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren Daraus; Fantasieschmuck; Münzen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“). Als Position bündelt 7101 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7101
7101 bezeichnet „Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; echte Perlen oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht“ im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).
7101 umfasst 3 Untercodes, darunter „echte Perlen“, „roh“ und „bearbeitet“.
Die Einreihung 7101 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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