Unterposition 710221roh oder nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Restriction on entry into free circulation
Herkunft: ERGA OMNES
Die Einfuhr von Rohdiamanten in die Gemeinschaft ist nur gestattet, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Rohdiamanten werden von einem Kimberley-Prozess-Zertifikat begleitet, dessen Gültigkeit von der zuständigen Behörde eines Teilnehmers (Mitgliedstaat des Kimberley-Prozesses) bestätigt wurde. b) Die Rohdiamanten befinden sich in gegen Eingriffe geschützten Behältnissen, und die bei der Ausfuhr von diesem Teilnehmer angebrachten Siegel sind nicht erbrochen worden. c) Das Kimberley-Prozess-Zertifikat weist die Sendung, zu der es gehört, eindeutig aus. Die Sendung wird einer Gemeinschaftsbehörde zur Prüfung vorgelegt gemäß Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 (siehe aktualisierte Liste auf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02002R2368-20210101&qid=1618476678790
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Alle Drittländer |
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