Position 7103Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7103 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 71 („Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren Daraus; Fantasieschmuck; Münzen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“). Als Position bündelt 7103 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7103
7103 bezeichnet „Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, auch bearbeitet oder einheitlich zusammengestellt, jedoch weder aufgereiht noch montiert oder gefasst; Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, nicht einheitlich zusammengestellt, zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht“ im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).
7103 umfasst 3 Untercodes, darunter „roh oder nur gesägt oder grob geformt“, „Rubine, Saphire und Smaragde“ und „andere“.
Die Einreihung 7103 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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