Unterposition 710813als Halbzeug

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 710813 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7108 („Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“). Als Unterposition bündelt 710813 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
71081310Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15 mm
71081380anderes

Ähnliche Unterpositionen zu 710813

710813 steht in Position 7108 „Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
710811Pulver
710812in Rohform
710820zu monetären Zwecken

Häufige Fragen zu 710813

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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