Position 7112Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art, ausgenommen Waren der Position 8549
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7112 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 71 („Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren Daraus; Fantasieschmuck; Münzen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“). Als Position bündelt 7112 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 711230 | Aschen, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend |
| 711291 | von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz) |
| 711292 | von Platin, einschließlich Platinplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz) |
| 711299 | andere |
Häufige Fragen zu 7112
7112 bezeichnet „Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art, ausgenommen Waren der Position 8549“ im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).
7112 umfasst 4 Untercodes, darunter „Aschen, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend“, „von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)“ und „von Platin, einschließlich Platinplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)“ u. a.
Die Einreihung 7112 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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