Unterposition 711419aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 711419 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7114 („Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2%.
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Abweichend von dem Verbot nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2017/1509 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Einfuhr, den Erwerb oder die Weitergabe genehmigen, sofern der betroffene Mitgliedstaat im Einzelfall vorab die Genehmigung des Sanktionsausschusses erhalten hat.
Wenn auf die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten hingewiesen wird, ist eine Ausfuhr-/Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Waren aus dem Anhang X der Verordnung (EU) 2017/1509 (Statuen)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 711419 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 711419
711419 bezeichnet „aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert“, eine Einreihung innerhalb der Position 7114 („Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“) im Abschnitt XIV („Echte Perlen, Edelsteine, Edelmetalle und Waren daraus; Fantasieschmuck“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1734/96 und Regulation 1509/17.
Für 711419 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 711419 ist die ergänzende Maßeinheit „Gramm“ anzugeben.
711419 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7114 („Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 711419 erfasst speziell „aus anderen Edelmetallen, auch mit Edelmetallen überzogen oder plattiert“.
Die Einreihung 711419 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.