Zolltarifnummer 7201101110Roheisenbarren mit einer Länge von nicht mehr als 350|mm , einer Breite von nicht mehr als 150|mm und einer Höhe von nicht mehr als 150|mm
Gültig seit 01.01.2007
Die Zolltarifnummer 7201101110 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7201 („Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7201101110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7201101110
7201101110 bezeichnet „Roheisenbarren mit einer Länge von nicht mehr als 350 mm , einer Breite von nicht mehr als 150 mm und einer Höhe von nicht mehr als 150 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 7201 („Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 7201101110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7201101110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 72011011 („mit einem Siliciumgehalt von 1 GHT oder weniger“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7201101110 erfasst speziell „Roheisenbarren mit einer Länge von nicht mehr als 350 mm , einer Breite von nicht mehr als 150 mm und einer Höhe von nicht mehr als 150 mm“.
Die Einreihung 7201101110 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.