Unterposition 720230Ferrosiliciummangan
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 720230 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 7202 („Ferrolegierungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 3,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Färöer | 0% | |
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Syrien | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| San Marino | 0% |
| Türkei | 0% |
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Additional duties (safeguard) | Grafschaften, für die Safeguadt-Zölle gelten – Ferrolegierungselemente Gilt nicht für: Brasilien, China, Malaysia, Thailand | — |
Einfuhrkontrollen
Import prohibition
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Waren aus dem Anhang V der Verordnung (EU) 2017/1509 (Kohle, Eisen und Eisenerz)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control | Russische Föderation |
Häufige Fragen zu 720230
720230 bezeichnet „Ferrosiliciummangan“, eine Einreihung innerhalb der Position 7202 („Ferrolegierungen“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ sind 2 Maßnahmen für San Marino und Türkei hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 5 Maßnahmen für Alle Drittländer, Grafschaften, für die Safeguadt-Zölle gelten – Ferrolegierungselemente, Indien, Norwegen u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 17 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Als „Additional duties (safeguard)“ ist eine Maßnahme für Grafschaften, für die Safeguadt-Zölle gelten – Ferrolegierungselemente hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090021, 098664, 098704, 098888 und 098890. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Decision 0245/02, Decision 0142/96 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 720230 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 720230 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Vereinigtes Königreich, Brasilien, China, Indien u. a.
Für 720230 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
720230 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 7202 („Ferrolegierungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 720230 erfasst speziell „Ferrosiliciummangan“.
Die Einreihung 720230 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.