KN-Code 72029930Ferrosiliciummagnesium
Gültig seit 01.01.1991
Die Zolltarifnummer 72029930 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 7202 („Ferrolegierungen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Färöer | 0% | |
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Syrien | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0% | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| San Marino | 0% |
| Türkei | 0% |
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Additional duties (safeguard) | Grafschaften, für die Safeguadt-Zölle gelten – Ferrolegierungselemente Gilt nicht für: Georgien, Malaysia, Sambia, Südafrika | — |
Einfuhrkontrollen
Import prohibition
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Waren aus dem Anhang V der Verordnung (EU) 2017/1509 (Kohle, Eisen und Eisenerz)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 72029930 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 72029930
72029930 bezeichnet „Ferrosiliciummagnesium“, eine Einreihung innerhalb der Position 7202 („Ferrolegierungen“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ sind 2 Maßnahmen für San Marino und Türkei hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 5 Maßnahmen für Brasilien, China, Grafschaften, für die Safeguadt-Zölle gelten – Ferrolegierungselemente, Indien u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 15 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Färöer u. a. hinterlegt. Als „Additional duties (safeguard)“ ist eine Maßnahme für Grafschaften, für die Safeguadt-Zölle gelten – Ferrolegierungselemente hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 098701, 098860, 098663, 098702 und 098703. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Decision 0245/02, Decision 0142/96 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Färöer u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 72029930 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 72029930 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Brasilien, China, Georgien, Indien u. a.
Für 72029930 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
72029930 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 720299 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 72029930 erfasst speziell „Ferrosiliciummagnesium“.
Die Einreihung 72029930 ist im TARIC seit dem 01.01.1991 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.