Position 7205Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7205 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 72 („Eisen und Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7205 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7205
7205 bezeichnet „Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7205 umfasst 3 Untercodes, darunter „Körner“, „aus legiertem Stahl“ und „andere“.
Die Einreihung 7205 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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