KN-Code 72071210warm vorgewalzt oder stranggegossen
Gültig seit 01.01.1993
Die Zolltarifnummer 72071210 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 7207 („Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: Russische Föderation
Es ist verboten, die in Anhang XVII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates aufgeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse unmittelbar oder mittelbar in die Union einzuführen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben. Die Verbote gelten nicht für die Einfuhr von Warenmengen, die unter die Zollkontingente 09.8253, 09.8258 oder 09.8259 fallen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 72071210 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 72071210
72071210 bezeichnet „warm vorgewalzt oder stranggegossen“, eine Einreihung innerhalb der Position 7207 („Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ sind 2 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES) und Russische Föderation hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 098258. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03, Regulation 2658/87, Regulation 2878/23 u. a.
Für 72071210 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 72071210 Nachweise wie Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3 g.7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates, Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) und Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation.
Für 72071210 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
72071210 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 720712 („anderes, mit rechteckigem (nicht quadratischem) Querschnitt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 72071210 erfasst speziell „warm vorgewalzt oder stranggegossen“.
Die Einreihung 72071210 ist im TARIC seit dem 01.01.1993 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.