Zolltarifnummer 7211130011mit einer Breite von 350 mm oder weniger und einer Dicke von 50 mm oder mehr
Gültig seit 07.07.2021
Die Zolltarifnummer 7211130011 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 7211 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 7211130011 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 7211130011
7211130011 bezeichnet „mit einer Breite von 350 mm oder weniger und einer Dicke von 50 mm oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 7211 („Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen“) im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1036/16.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ägypten, Brasilien, China, Iran (Islamische Republik) u. a.
Für 7211130011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
7211130011 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 721113 („auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und einer Dicke von 4 mm oder mehr, nicht in Rollen (Coils), ohne Oberflächenmuster“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 7211130011 erfasst speziell „mit einer Breite von 350 mm oder weniger und einer Dicke von 50 mm oder mehr“.
Die Einreihung 7211130011 ist im TARIC seit dem 07.07.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.