Position 7212Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600|mm, plattiert oder überzogen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 7212
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600|mm, plattiert oder überzogen

Die Zolltarifnummer 7212 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 72 („Eisen und Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7212 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
721210verzinnt
721220elektrolytisch verzinkt
721230anders verzinkt
721240mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen
721250anders überzogen
721260plattiert

Häufige Fragen zu 7212

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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