Position 7214Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 7214 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 72 („Eisen und Stahl“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“). Als Position bündelt 7214 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 7214
7214 bezeichnet „Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden“ im Abschnitt XV („Unedle Metalle und Waren daraus“).
7214 umfasst 5 Untercodes, darunter „geschmiedet“, „mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden“ und „anderer, aus Automatenstahl“ u. a.
Die Einreihung 7214 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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